AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Handelsagentur Winklinger.

Artikel 1:                   Anwendbarkeit, Definitionen

  1. Handelsagentur Winklinger: das in 4873 Redleiten, Oberösterreich ansässige Einzelunternehmen hat die Genehmigung von Rebelcell Ihre Produkte zu verkaufen.
  2. Für alle Anfragen, Angebote, Vereinbarungen, bei denen Handelsagentur Winklinger als Lieferant auftritt, gelten und bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein untrennbares Ganzes. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Vertrags geändert werden, gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei werden unter jeglichem Titel ausdrücklich widersprochen und gelten zu keinem Zeitpunkt für die Beziehung zwischen Handelsagentur Winklinger und der Gegenpartei.
  4. Gegenpartei: jede natürliche oder juristische Person, sowie deren Vertreter und Bevollmächtigte, die direkt eine Vereinbarung mit Handelsagentur Winklinger geschlossen hat oder abschließen möchte oder durch Dritte für den Verkauf der Produkte an Endverbraucher / Verbraucher oder im Falle einer natürlichen Person (Verbraucher), die die Produkte für ihren eigenen Gebrauch kauft.
  5. Schriftlich: der Austausch von Informationen per Brief, E-Mail oder in einer anderen Kommunikationsform, die allgemein als akzeptabel angesehen wird.
  6. Produkte: Die von Handelsagentur Winklinger zu liefernden zu liefernden Lithium-Ionen-Batterien und die dazugehörigen Produkte wie Ladegeräte, Zubehör usw.

 

Artikel 2:                   Angebot, Kostenvoranschläge, Preise und Abschluss

1. Jedes Angebot von Handelsagentur Winklinger ist freibleibend und kann      jederzeit vor Vertragsabschluss von Handelsagentur Winklinger ohne          Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden.

  1. Wenn für die Abgabe eines Angebots Informationen von der Gegenpartei erforderlich sind, stellt die Gegenpartei sicher, dass die Informationen rechtzeitig, genau und vollständig bereitgestellt werden und die Gegenpartei stellt Handelsagentur Winklinger von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus falschen bzw. unvollständigen Angaben seitens der Gegenpartei ergeben.
  1. Ein von der Gegenpartei angenommenes Angebot/ Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn es von Handelsagentur Winklinger schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie Änderungen getroffener Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen vor Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung.
  1. Eine Kündigung des Vertrags durch die Gegenpartei nach dessen Abschluss ist im Falle eines Standardprodukts möglich und falls Handelsagentur Winklinger noch nicht mit der Umsetzung begonnen hat. Im Falle eines sogenannten kundenspezifischen Produkts kann eine Stornierung nur erfolgen, wenn Handelsagentur Winklinger dem schriftlich zustimmt und alle Kosten, die Handelsagentur Winklinger im Zusammenhang mit diesem spezifischen Produkt entstehen, von der Gegenpartei getragen werden.
  1. Alle Preise sind Gesamtpreise, sie enthalten Verpackungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommen lediglich Versand und Zahlungsgebühren (bei Vorkasse entstehen keine Gebühren). Preisirrtümer vorbeihalten.
  1. Im Falle von Lohnsteigerungen, Materialpreiserhöhungen, Erhöhungen von staatlichen Abgaben, Sozialversicherungsabgaben, Steuern bzw. Abgaben sowie bei Änderungen von Wechselkursen oder anderen preisbestimmenden Faktoren in der Zeit nach dem Vertragsabschluss, ist Handelsagentur Winklinger berechtigt, der Gegenpartei eine angemessene Preiserhöhung in Rechnung zu stellen oder den Vertrag zu kündigen.
  1. Wenn das Angebot/ der Kostenvoranschlag auf Informationen der Gegenpartei basiert und sich herausstellt, dass diese Informationen falsch oder unvollständig sind oder sich später ändern, ist Handelsagentur Winklinger berechtigt, die angegebenen Preise bzw. Lieferbedingungen anzupassen, die Kosten dafür trägt die Gegenpartei und Handelsagentur Winklinger haftet nicht für die Schäden, die daraus resultieren.
  1. Hat Handelsagentur Winklinger mit der Gegenpartei einen Vertrag geschlossen, in dem die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, so gelten diese Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Vereinbarungen bzw. Aufträge.
  1. Die im Angebot angegebenen Preise beziehen sich nur auf die im Angebot angegebene Anzahl von Artikeln. Wenn die Gegenpartei später ähnliche Produkte kauft, handelt es sich um einen neuen Vertrag mit möglicherweise abweichenden Preisen.

Artikel 3:                   Lieferung, Lieferzeiten

  1. Die von Handelsagentur Winklinger angegebenen Fristen sind Richtwerte und gelten nicht als fest. Handelsagentur Winklinger haftet unter keinen Umständen für Schäden, die der Gegenpartei entstanden sind.
  1. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem Handelsagentur Winklinger die AB gesendet hat und alle Vertragsformalitäten erfüllt sind, wie z. B. Zahlung des vereinbarten Preises, Besitz der erforderlichen Unterlagen, Daten, Genehmigungen, usw. Wenn dies zu einer Verzögerung führt, wird die Lieferfrist proportional verlängert.
  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk, wobei das Risiko zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner übergeht. Die Gegenpartei ist für den Abschluss der erforderlichen Risikoversicherungen verantwortlich.
  1. Das Risiko für die zu liefernden Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über. Der Liefertermin ist der Zeitpunkt, zu dem Handelsagentur Winklinger die Gegenpartei darüber informiert hat, dass die Produkte zur Lieferung bereit sind unter die Kontrolle der Gegenpartei gestellt wurden.
  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an UNTERNEHMERN iSd § 1 Abs 2 KSchG mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
  2. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an Handelsagentur Winklinger zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für einen erneuten Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde parallel zu der verweigerten Annahme ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt hat oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat.

Artikel 4:                   Reklamationen und Rücksendungen

  1. Die Gegenpartei hat die gelieferten Produkte unverzüglich auf Defekte oder sichtbare Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen und auf dem Frachtbrief oder der beiliegenden Quittung zu vermerken. Fehlt ein Frachtbrief oder eine Quittung, muss die Gegenpartei die Defekte, Mängel usw. innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte an Handelsagentur Winklinger melden, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung. In Ermangelung eines solchen Berichts wird davon ausgegangen, dass die Produkte in gutem Zustand sind und der Vereinbarung entsprechen. Geringe Farb- bzw. Verarbeitungssunterschiede begründen keine Reklamation und sind kein Grund, den Vertrag zu kündigen.
  1. Weitere Reklamation sind Handelsagentur Winklinger unverzüglich nach Entdeckung - spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist - schriftlich anzuzeigen. Alle Konsequenzen einer nicht umgehenden Meldungen gehen zu Lasten der Gegenpartei. Sofern keine ausdrückliche Gewährleistungsfrist vereinbart wurde, gilt eine Frist von einem (1) Jahr ab Lieferung.
  1. Wurde Handelsagentur Winklinger innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen keine Reklamation gemeldet, kann kein Anspruch auf eine vereinbarte Garantie geltend gemacht werden.
  1. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
  2. Die Gegenpartei muss es Handelsagentur Winklinger ermöglichen, die Reklamation an Rebelcell zu senden und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Wenn eine Rücksendung an Rebelcell zur Untersuchung der Reklamation erforderlich ist, geht dies zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, die Reklamation wird später als gültig Das Transportrisiko liegt jederzeit bei der Gegenpartei.
  1. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung in einer von Handelsagentur Winklinger festgelegten Weise, in der Originalverpackung und mit der Originalrechnung. Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Handelsagentur Winklinger werden nicht bearbeitet.
  1. Es können keine Reklamationen über Produkte eingereicht werden, die sich nach Eingang bei der Gegenpartei in Art Zusammensetzung geändert haben oder die ganz oder teilweise behandelt oder verarbeitet wurden.
  1. Reklamationen können nur an die Partei gemeldet werden, die den Kaufvertrag mit der Gegenpartei abgeschlossen hat, und werden nur von dieser bearbeitet. In einigen Fällen kann dies auch der Händler sein.
  1. Wenn sich die Reklamation als berechtigt herausstellt, ist Rebelcell nur verpflichtet, den defekten Gegenstand zu ersetzen oder zu reparieren. Die Gegenpartei hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 5:                   Garantien

  1. Handelsagentur Winklinger stellt sicher, dass die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in ihrer Branche geltenden Normen ausgeführt werden, gewährt jedoch keine weitergehende Garantie in Bezug auf diese Lieferungen als in der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt und schließt die gesetzlichen Bestimmungen soweit zulässig aus.
  1. Handelsagentur Winklinger garantiert, dass während des in diesem Artikel genannten Zeitraums ab dem Verkaufsdatum alle von Handelsagentur Winklinger verkauften Batterien oder sonstigen Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Wenn die Batterie trotz aller Sorgfalt innerhalb der Garantiezeit nicht den Spezifikationen entspricht, repariert oder ersetzt Rebelcell (Holland) die Batterie bzw. Teile der Batterie. Voraussetzung für die Geltung der Garantie ist die strikte Einhaltung der Gebrauchsanweisung sowie der verfügbaren Dokumentation und Richtlinien. Handelsagentur Winklinger ist nicht verantwortlich für Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Demontage, dem Testen von elektrischen Systemen, dem Aufladen der Batterie, Zeitverlust oder anderen Kosten, die als zufälliger Schaden anzusehen sind, einschließlich aller Versandkosten.
  1. Die in Absatz 2 genannte Garantiezeit für die Batterien beträgt zwei (2) Jahre und für andere Produkte ein (1) Jahr.
  2. Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Produkte durch normalen Gebrauch, Alterung der Produkte während der Lagerung durch oder im Auftrag der Gegenpartei vor der Inbetriebnahme der Produkte beschädigt wurden und wenn die Mängel zurückzuführen sind auf:
  • Schäden durch Missbrauch / Vernachlässigung, Schäden durch Versand, lose Klemmschrauben oder wenn die Herstellercodes angepasst, beschädigt oder entfernt wurden;
  • Falscher Einbau der Batterie, falsche Wartung oder wenn die Batterie nicht korrekt und vorschriftsmäßig geladen ist;
  • Beispielsweise müssen alle Schrauben mit geeignetem Werkzeug (z. B. Steckschlüssel) und nicht nur von Hand festgezogen werden, um eine Überhitzung durch lose Verbindungen zu vermeiden;
  • Bruch durch Kollision, Feuer oder Gefrieren - einschließlich Schäden durch extreme Hitze oder Kälte;
  • unsachgemäße Lagerung, Wasserschäden; äußere Einflüsse wie Fallenlassen, Blitzschlag, Wasser, Korrosion, falscher Transport;
  • Durch den Gebrauch eines ungeeigneten Ladegeräts;
  • nicht gemäße Verwendung, unsachgemäße Verwendung des Produkts oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Anweisungen, Handbüchern, Gebrauchsanweisungen, (Wartungs-) Vorschriften und dergleichen, die von Rebelcell bereitgestellt werden;
  • Unsachgemäße Lagerung oder falsche oder vorzeitige Wartung der Produkte;
  • Fehler oder Auslassungen in den Informationen, die Handelsagentur Winklinger von oder im Namen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wurden;
  • alle Ansprüche von Dritten aufgrund eines Mangels an einem Produkt, in das die Gegenpartei das Rebelcell-Produkt eingebaut hat;
  • aufgrund der Wahl der Gegenpartei, die von den Empfehlungen von Handelsagentur Winklinger abweicht;
  • Reparaturen oder andere Arbeiten oder Bearbeitungen von oder im Auftrag der Gegenpartei ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung von Handelsagentur Winklinger oder Rebelcell durchgeführt wurden. Die vereinbarte Garantie gilt ausschließlich für den Erstbesitzer und ist nicht auf Dritte übertragbar.
5. Die Garantie kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Seriennummer geändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurde.
6. Die Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, solange die Gegenpartei den für das Produkt vereinbarten Preis noch nicht bezahlt        hat.
7. Im Falle eines gültigen Garantieanspruchs veranlasst Handelsagentur Winklinger nach eigenem Ermessen die kostenlose Reparatur der den Ersatz des Produkts oder die Rückzahlung oder Ermäßigung des vereinbarten Preises.
8. Für den Fall eines zusätzlichen Schadens gelten die Bestimmungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbestimmungen.
  1. Produkte, die im Rahmen der Garantie an Rebelcell zurückgeschickt werden, gehen in das Eigentum von Handelsagentur Winklinger über, wenn das Produkt durch ein neues Produkt ersetzt wird.
  1. Die Kosten und der Versand eines Produkts (eine Rücksendung) gehen zu Lasten der Gegenpartei, sofern keine Garantie Deckung besteht. Handelsagentur Winklinger behält sich in solchen Fällen das Recht vor, auch die Recherchekosten in Rechnung zu stellen, die vor Rücksendung des Produkts zu zahlen sind.
  1. Gemäß den Bestimmungen in Absatz 4 dieses Artikels gilt die Garantie nicht für Batterien, deren Lebensdauer vor Ablauf der Garantiezeit abgelaufen ist. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein Produkt häufiger als für diese Art von Produkten üblich verwendet wird.

Artikel 6:                   Haftung

  1. Zusätzlich zu den von Rebelcell ausdrücklich vereinbarten oder gegebenen Garantien übernimmt weder Rebelcell noch die Handelsagentur Winklinger keinerlei Haftung.
  1. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes haftet Handelsagentur Winklinger nur für den unmittelbaren Schaden der Gegenpartei, der sich unmittelbar aus einem nachweislich zurechenbaren Mangel der Handelsagentur Winklinger zustehenden Verpflichtung aus dem zwischen den Parteien wirksamen Vertrag ergibt. Handelsagentur Winklinger haftet nicht für, indirekte Schäden, wie Folgeschäden immaterielle Schäden, Verzögerungsschäden bzw. Personenschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder die Unfähigkeit, die Ware zu verwenden.
  1. Die Gegenpartei muss alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
  2. Wenn Handelsagentur Winklinger für Schäden haftet, die der Gegenpartei entstanden sind, ist die Ersatzpflicht von Handelsagentur Winklinger jederzeit auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Versicherer im jeweiligen Fall gezahlt hat. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder der Schaden nicht durch eine von Handelsagentur Winklinger abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, ist die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung von Handelsagentur Winklinger auf den Höchstbetrag des Rechnungsbetrags für die gelieferten Produkte begrenzt.
  1. Jeder (gesetzliche) Anspruch erlischt nach einem Jahr.
  2. Die Gegenpartei hat Handelsagentur Winklinger innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme oder wahrscheinlichen Kenntnisnahme des ihr entstandenen Schadens zu verklagen.
  1. Handelsagentur Winklinger übernimmt keine Haftung, und die Gegenpartei kann sich nicht auf die geltende Garantie, berufen, wenn der Schaden aus den in Artikel 5 Absatz 4 genannten Situationen resultiert.
  1. In den im vorstehenden Absatz aufgeführten Fällen haftet die Gegenpartei uneingeschränkt für alle daraus resultierenden Schäden und stellt Handelsagentur Winklinger ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz solcher Schäden frei.
  1. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden nachweislich auf Vorsatz grobe Fahrlässigkeit von Handelsagentur Winklinger oder der Geschäftsleitung auf Führungsebene beruht oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorschreiben.

Artikel 7:                   Bezahlung

  1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort nach Rechnungserhalt mit dem Rechnungsdatum ohne Abzug oder Aufrechnung zu erfolgen. Wenn die Gegenpartei nicht rechtzeitig zahlt, kommt sie sofort in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus wird die Richtigkeit einer Rechnung festgestellt, wenn die Gegenpartei nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist widersprochen hat.
  1. Geht nach Mahnung durch Handelsagentur Winklinger die Zahlung weiterhin nicht ein, ist Handelsagentur Winklinger weiterhin berechtigt dem Vertragspartner außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages mit mindestens € 150.- in Rechnung zu stellen.
  1. Mangels vollständiger Zahlung durch die Gegenpartei hat Handelsagentur Winklinger das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Gegenpartei schließlich bezahlt oder ausreichende Sicherheit zur Verfügung gestellt hat. Handelsagentur Winklinger hat im Übrigen das vorgenannte Aussetzungsrecht, wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei bestehend, noch bevor die Gegenpartei mit der Zahlung in Verzug ist.
  1. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen werden von Handelsagentur Winklinger zunächst mit allen geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend mit den längsten ausstehenden Rechnungen verrechnet, es sei denn, die Gegenpartei gibt schriftlich an, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
  1. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Beträge aufzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenpartei die (vorläufige)Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird.

Artikel 8:                   Eigentumsvorbehalt

  1. Handelsagentur Winklinger behält das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrags gelieferten und noch zu liefernden Produkten, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Handelsagentur Winklinger erfüllt hat.
  1. Die im vorstehenden Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der Produkte zuzüglich der Forderungen aus der Lieferung und Forderungen aus der schuldhaften Vertragsverletzung der Gegenpartei, wie Schadensersatzansprüche, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuelle Bußgelder.
  1. Solange die gelieferten Produkte unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die Gegenpartei die Produkte in keiner Weise verpfänden oder mittels Verpfändungslisten unter die (wirksame) Kontrolle eines Finanziers bringen.
  1. Die Gegenpartei hat Handelsagentur Winklinger unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte Eigentums- oder sonstige Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten geltend machen.
  1. Die Gegenpartei muss die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als identifizierbares Eigentum von Handelsagentur Winklinger lagern, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
  1. Die Gegenpartei hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebs- oder Sachversicherung abgeschlossen wird, sodass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte jederzeit mitversichert sind und dass Handelsagentur Winklinger, auf erste Anforderung, Einsichtnahme in die Versicherungspolice und in die entsprechende Prämienzahlungsbelege erhält.
  1. Wenn die Gegenpartei gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt oder Handelsagentur Winklinger den Eigentumsvorbehalt beanstandet, haben Handelsagentur Winklinger und seine Mitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die Standort der Gegenpartei zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzuholen. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Handelsagentur Winklinger auf Ersatz von Verlust, entgangenem Gewinn und Zinsen sowie des Rechts, den Vertrag durch schriftliche Erklärung ohne weitere Inverzugsetzung zu kündigen.

Artikel: 9:      Rechte an geistigem Eigentum

  1. Dieser Artikel gilt nur für Handelsagentur Winklinger und nicht für ihre Händler.
  2. Handelsagentur Winklinger besitzt und behält sich das Eigentum an allen geistigen Eigentumsrechten vor, die an den von Handelsagentur Winklinger im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkten erworben wurden, entstehen, damit zusammenhängen bzw. dazu gehören, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Geltendmachung dieser Rechte während und nach Vertragsabschluss bleibt Handelsagentur Winklinger ausdrücklich und ausschließlich vorbehalten.
  3. Urheberrechte Handelsagentur Winklinger hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Website www.outdoor-österreich.at veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Handelsagentur Winklinger nicht gestattet.
  4. Die Gegenpartei garantiert, dass jegliche Informationen, die sie Handelsagentur Winklinger zur Verfügung stellt,
  5. weder die Urheberrechte noch andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen. Die Gegenpartei haftet für alle Schäden,
  6. die Handelsagentur Winklinger aufgrund solcher Verstöße entstehen, und stellt Handelsagentur Winklinger von Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 10:     Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt seitens der Gegenpartei oder von Handelsagentur Winklinger ist berechtigt, den Vertrag durch Handelsagentur Winklinger berechtigt den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gegenpartei aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für eine angemessene Frist ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung auszusetzen.
  1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt seitens Handelsagentur Winklinger ein nicht zuordenbares Defizit seitens Handelsagentur Winklinger, Dritter oder von Handelsagentur Winklinger beauftragter Lieferant bzw. andere zwingende Gründe von Handelsagentur Winklinger.
  1. Zu den Umständen, unter denen Handelsagentur Winklinger höhere Gewalt versteht, gehören: Krieg, Aufruhr, Mobilisierung, in- und ausländische Unruhen, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der Organisationen. der Gegenpartei oder solche Bedrohungen und Ähnliche Umstände, Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse, Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Stromausfall, Internet- oder Telefonverbindungen, Naturereignisse, (Natur-) Katastrophen usw. sowie Wetterbedingungen, Straßensperren, Unfälle, Einfuhr und Ausfuhrbeschränkungen usw., aufgetretene Transportschwierigkeiten sowie Lieferprobleme.
  1. Tritt höhere Gewalt ein, wenn der Vertrag bereits teilweise umgesetzt wurde, muss die Gegenpartei in jedem Fall ihre Verpflichtungen gegenüber Handelsagentur Winklinger bis zu diesem Zeitpunkt erfüllen.

 

 

Artikel 11:     Besondere Bestimmungen für Verbraucher

  1. Diese Geschäftsbedingungen enthalten spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer im Sinne des §1 ABS2 KSchG sind (nachfolgend Unternehmer). Diese spezielle Klausel für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf Unternehmen gekennzeichnet und gelter nicht für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des §1 Abs 1Z 2 KSchG.
  1. Handelsagentur Winklinger ist berechtigt, vom Verbraucher Vorauszahlung oder sonstige Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen.
  2. Nach dem Fernabsatzsystem hat der Verbraucher Anspruch auf eine 14-tägige Widerrufsfrist.
  3. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungserhalt bei Vorkasse zu erfolgen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsmethode gewählt. Hat der Verbraucher innerhalb dieser Zahlungsfrist keine Einwände erhoben, gilt die Rechnung als korrekt.
  1. Wurde nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist eine Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlt oder konnte keine Lastschrift durchgeführt werden und erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, hat Handelsagentur Winklinger das Recht, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. Wenn das Produkt trotz Nichtzahlung geliefert wurde, ist die Gegenpartei weiterhin zur Zahlung verpflichtet.
  1. Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 kann die in diesem Artikel genannte Gegenpartei zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch 2 Monate nach Erhalt des Produkts, eine Beschwerde einreichen.

Artikel 12:     Schlussbestimmungen

  1. Die etwaige Unanwendbarkeit eines (Teils eines) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  1. Im Falle einer Abweichung oder eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer übersetzten Fassung davon hat der Österreich Text Vorrang.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Nachbestellungen aus diesem Vertrag. Eine dauerhafte Geschäftsbeziehung liegt vor, wenn Handelsagentur Winklinger diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrmals an die Gegenpartei weitergeleitet hat. In diesem Fall ist Handelsagentur Winklinger nicht verpflichtet, die Allgemeine Geschäftsbedingungen erneut zu übergeben, um sie auf spätere Vereinbarungen anzuwenden.
  1. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und Handelsagentur Winklinger von der Gegenpartei keine Einhaltung verlangt, berührt dies nicht das Recht von Handelsagentur Winklinger, die Einhaltung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
  1. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Gegenpartei wird für insolvent erklärt, geht in die Insolvenz des Nachlasses über, stellt einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung, stellt einen Antrag gemäß dem Gesetz über die Umstrukturierung natürlicher Personen, oder das gesamte Vermögen oder ein Teil davon wird beschlagnahmt;
  1. - Die Gegenpartei stirbt oder wird unter rechtliche Aufsicht gestellt;
  2. - Die Gegenpartei führt einen Streik durch oder überträgt ihr Geschäft oder einen wesentlichen Teil davon, einschließlich der Einbringung ihres Geschäfts in ein zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen, oder ändert die Ziele ihres Geschäfts;
  1. - Es steht fest, dass die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Gegenpartei nicht möglich ist.
  2. Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten, die gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet werden. Durch den Besuch der Webseite, das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Abschluss des Vertrags erklären Sie sich mit der Datenverarbeitung gemäß der auf der Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung einverstanden.

Artikel 13:     Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für den zwischen Handelsagentur Winklinger und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich Österreich Rechte.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Im Falle von Streitigkeiten aus Verträgen, die unter der Geltung dieser AGB geschlossenen wurden, sind für Klagen der Kunden die österreichischen Gerichte zuständig. Für Klagen von Handelsagentur Winklinger sind österreichische Gerichte zuständig. Nach Entstehung der Streitigkeit steht es den Parteien frei, sich auf einen Gerichtsstand in Österreich oder den Wohnsitz des Kunden zu einigen.
  4. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.